Mit der BEO-SANKTIONSPRÜFUNG bleiben Sie auf der sicheren Seite. Wir bietet Ihnen das praxisgerechte Werkzeug, um Ihre Geschäftskontakte auf Basis der Sanktionslisten zu prüfen, protokollieren und archivieren.
Aufgrund der EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (EG 881/2002 und 2580/2001) sind deutsche Unternehmen verpflichtet, Ihre Geschäftskontakte zu prüfen. Dieses Thema ist auch als COMPLIANCE bekannt. Es können zum einen Firmen oder Personen durch Eingabe in der Software geprüft werden. Zum anderen können aber auch Datenbanken mit beliebig vielen Adressen geprüft werden. Das Ergebnis einer solchen COMPLIANCE-Prüfung wird in der Software gespeichert, übersichtlich aufbereitet und ist so jederzeit nachweisbar. Außerdem gibt es eine Email-Funktion, mit der man sich nach einer Prüfung oder auch nur bei Treffern benachrichtigen lassen kann. Das Ergebnis einer Prüfung wird auch exportiert und kann so automatisch verarbeitet werden. Z. B. kann die Adresse, die einen Treffer erzeugt hat in Ihrem System direkt gesperrt werden. Die verwendeten Sanktionslisten werden automatisch aktualisiert. Hierbei wird direkt auf die Internetseiten der Anbieter (z. B. EU und UN) zugegriffen. Sämtliche in den entsprechenden EU-Verordnungen genannten Personen, Organisationen und Gruppen werden EU-seitig in diese konsolidierte EU-Sanktionsliste (Global-Liste) eingepflegt. Unter anderem auch die Genannten in der Verordnung (EG) Nr. 753/2011.
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